Was brauche ich zum Heiraten in der Schweiz

Ihr habt euch verlobt und wollt in der Schweiz heiraten. Sehr schön. Wir gratulieren von ♥ Aber was brauche ich zum Heiraten in der Schweiz überhaupt? Wir beantworten eure Fragen.

Ehevoraussetzungen

Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen:
 

Braut und Bräutigam müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und urteilsfähig sein. Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben

Zwischen den Brautleuten darf kein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehen.
Ehevorbereitungsverfahren
Vor der Ziviltrauung ist das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen:
  • Zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ist wahlweise das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Wohnen beide Verlobte im Ausland, ist das Zivilstandsamt, das die Trauung vor-nehmen soll, zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Verlobten haben auch die Möglichkeit, das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens durch Vermittlung der zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen.
  • Zur Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens benötigen die Verlobten in der Regel die folgenden Dokumente:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Einen Identitätsnachweis und eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung
Ausländische Staatsangehörige
Einen Identitätsnachweis, eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung sowie Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand (Ledigkeitsbescheinigung oder Dokument betreffend Auflösung der letzten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft) und Nationalität. Im Weiteren ist ein Dokument zum Nachweis des rechtmässigen Aufenthaltes in der Schweiz bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Trauung beizubringen. Zusätzlich sind folgende Dokumente vorzulegen:
Ausländische Verlobte, die beide nicht in der Schweiz wohnen:
Eine Eheanerkennungserklärung des Heimat- oder Wohnsitzstaates beider Verlobten, soweit erhätlich.
Ausländische Verlobte, die gemeinsame Kinder haben:
Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen und Abstammung der gemeinsamen Kinder in der oben beschriebenen Form.
Die Dokumente dürfen grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein. Sind sie nicht in
einer schweizerischen Amtssprache abgefasst, müssen sie von einer beglaubigten Über-
setzung in eine schweizerische Amtssprache begleitet sein. Die Beibringung von Zivilstandsdokumenten ist nicht notwendig, falls die betroffenen Personen und deren gemeinsame Kinder bereits im Personenstandsregister erfasst und die Daten aktuell
sind; das zuständige Zivilstandsamt informiert diesbezüglich.
Gesuch
Das Formular „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“ ist beim Zivilst
andsamt erhältlich. Das ausgefüllte Gesuchsformular sowie die erforderlichen Dokumente sind beim zuständigen Zivilstandsamt einzureichen. Wohnen die Verlobten im Ausland, reichen sie das ausgefüllte Gesuchsformular sowie die erforderlichen Dokumente durch Vermittlung der Schweizer Vertretung ein.

Erklärung

Danach müssen die Verlobten die Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die
Eheschliessung persönlich vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten ab-
geben und eigenhändig unterzeichnen. Wohnen sie im Ausland, so geben sie die Erklä-
rung auf der Schweizer Vertretung ab und unterzeichnen sie dort.

Entscheid

Die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte prüft das Gesuch und teilt
den Verlobten schriftlich mit, ob sie die Ehe schliessen können.
Trauung
Die Trauung kann frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate, nachdem den Ver-
lobten der positive Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden.
In der Folge vereinbart das Zivilstandsamt mit den Verlobten die Einzelheiten bezüglich
der Trauung. Die zivile Trauung erfolgt vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten im Traulokal des betreffenden Zivilstandskreises. Eine religiöse Eheschliessung darf nicht vor der Ziviltrauung durchgeführt werden.
 
Im Gegensatz zum Ehevorbereitungsverfahren können die Verlobten frei wählen, in welchem Zivilstandskreis die Trauung stattfinden soll. Wurde das Ehevorbereitungsverfahren in einem anderen Zivilstandskreis durchgeführt,
müssen die Verlobten eine Trauungsermächtigung vorlegen. Dieses Dokument wird
ihnen vom Zivilstandsamt, welches für die Durchführung des Ehevorbereitungsver
fahrens zuständig war, ausgestellt. Es bestätigt, dass die Verlobten die Ehe-voraussetzungen erfüllen und die Trauung stattfinden kann. Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähi-
gen Trauzeuginnen oder Trauzeugen statt. Diese müssen von den Verlobten gestellt
werden.
 
Kosten
Das Zivilstandsamt erhebt für die Durchführung der Trauung sowie für die abgegebenen Dokumente Gebühren. Diese sind abhängig vom Standort.
ALTERNATIVE FREIE TRAUUNG
Consent Management Platform von Real Cookie Banner